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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Berufsbegleitende Qualifizierung für Frauen in Vorbereitung auf eine Führungsposition“

Vollzitat: Bekanntmachung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Berufsbegleitende Qualifizierung für Frauen in Vorbereitung auf eine Führungsposition“ vom 16. September 2005 (SächsABl. S. 955), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Berufsbegleitende Qualifizierung von Frauen zur Vorbereitung auf eine Führungsposition“

Vom 16. September 2005

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Ziffer II Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467, 873) berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen zur Vorbereitung auf eine Führungsposition. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.

1.    Förderziel:

Ziel der Qualifizierung ist es, beschäftigten Frauen Führungswissen zu vermitteln. Die Projekte sollen damit einen Beitrag zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, vorrangig in Klein- und mittleren Unternehmen, sowie zur Sicherung der Beschäftigung leisten.

2.    Zielgruppe:

Fachlich qualifizierte, erwerbstätige Frauen in vorrangig Klein- und mittleren Unternehmen, die
  • für die Übernahme einer Leitungsfunktion (Übernahme von Personalverantwortung) vorgesehen oder
  • seit maximal einem Jahr in einer Leitungsposition tätig sind.

3.    Gegenstand der Förderung:

Schwerpunktmäßig sollten Weiterbildungen gefördert werden, die darauf ausgerichtet sind, eine qualitativ hochwertige Führung von Unternehmensmitarbeitern durch die ausgebildeten Frauen sicher zu stellen. Insbesondere sollen die Weiterbildungen folgende Schwerpunktthemen enthalten:
a)
persönliche Standortbestimmung der Frauen,
b)
Führung allgemein,
c)
Führungseigenschaften/Stressmanagement,
d)
Mitarbeiterführung,
e)
Erfolgreich verhandeln,
f)
Kommunikative Kompetenz,
g)
Präsentation,
h)
Konfliktmanagement,
i)
Kommunikationstraining,
j)
Zeit- und Wissensmanagement,
k)
Unterstützungsstrukturen,
l)
Präsentation einer individuellen Arbeitsaufgabe, die von den Frauen während des Seminars selbständig bearbeitet wurde.

4.    Zuschussfähigkeit:

Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.

5.    Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.

6.    Antragsverfahren:

Im Jahr 2005 sind die vollständigen und verbindlichen Projektanträge beim zuständigen Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES) einzureichen. Gleichzeitig ist die Antragstellung auf elektronischem Wege über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.: 0351/4910-4930
      Fax: 0351/4910-1015
vorzunehmen.
Für die Antragstellung im Jahr 2006 gilt davon abweichend, dass im Vorfeld der Antragstellung die Projektvorschläge an das zuständige Consultbüro der KES einzureichen sind.
Über das Internet-Portal der Sächsischen Aufbaubank können Informationen über Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben und Art der einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) abgerufen werden.
Die Einreichung von Anträgen im Jahr 2005 ist nicht an Stichtage gebunden. Für das Jahr 2006 gelten folgende Stichtage für die Antragseinreichung:
      21. Januar 2006
      31. März 2006
      30. Juni 2006
      31. August 2006
      31. Oktober 2006
      30. November 2006

7.    Auswahlverfahren:

Aus den eingereichten Anträgen werden förderfähige und förderwürdige Anträge ausgewählt.
Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung des zuständigen Regionalen Koordinierungskreises (RKK) und fachlicher Kriterien. Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
  • konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur,
  • positive Vorprüfung der Anträge durch das zuständige Consultbüro der KES.

Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dresden, den 16. September 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Garthe
Referentin

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 40, S. 955
    Fsn-Nr.: 559-V05.20

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Oktober 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009