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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschußzahlungen an Zeugen und Sachverständige in Verfahren vor den Fachgerichten

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschußzahlungen an Zeugen und Sachverständige in Verfahren vor den Fachgerichten vom 24. Juli 1992 (SächsABl. S. 1129), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 780)

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 1992 Nr. 23, S. 1129

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 22. August 1992

Fassung gültig bis: 31. Mai 2006