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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln Hier: „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln Hier: „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen“ vom 17. Juni 2005 (SächsABl. S. 582), die durch die Richtlinie vom 12. Februar 2007 (SächsABl. S. 363) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen“

Vom 17. Juni 2005

[Geändert durch Bek. vom 12. Februar 2007 (SächsABl. S. 363)]

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten“ (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) Vorhaben zur Förderung von Existenzgründungen junger Menschen. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.

1.    Vorbemerkung:
Die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Gerade für junge Menschen kann die unternehmerische Selbstständigkeit eine alternative berufliche Einstiegsmöglichkeit darstellen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Unternehmensaufbau ist neben einer viel versprechenden Geschäftsidee allerdings eine gute Vorbereitung der Gründung. Dabei sind neben den erforderlichen Kenntnissen vor allem auch die unternehmerischen Fähigkeiten entscheidend. Junge Menschen müssen sie häufig erst entwickeln. Der Freistaat Sachsen will insbesondere jungen Existenzgründern in strukturschwachen Regionen helfen, ihre unternehmerischen Ideen und Fähigkeiten zu entwickeln und umzusetzen.

2.    Förderziel:
Ziel der Projekte ist es, jungen Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, mit dem Aufbau einer selbstständigen Existenz eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Jugendliche und junge Erwachsene sollen beim Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit gezielt unterstützt werden, indem sie die notwendige fachliche und persönliche Qualifikation für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erhalten. Darüber hinaus sollen die Projekte einen positiven Ausstrahlungseffekt auf die lokale Wirtschaft haben und zur Stärkung der unternehmerischen Initiative in der Region beitragen.

3.    Zielgruppe:
Zielgruppe sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 35 Jahren, die mindestens einen qualifizierten Hauptschulabschluss aufweisen und über eine gewisse Berufserfahrung verfügen, zum Beispiel durch eine begonnene Ausbildung beziehungsweise ein begonnenes Studium. Die Teilnehmer dieses Projekts sollen sich bereits mit der unternehmerischen Selbstständigkeit auseinandergesetzt haben und über eine Geschäftsidee verfügen. Es sind nur Teilnehmer zugelassen, die nicht bereits ein derartiges aus dem ESF gefördertes Projekt beziehungsweise ein vergleichbares Angebot Dritter wahrgenommen haben.

4.    Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Projekte zur intensiven Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch Jugendliche und junge Erwachsene. Die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen im gemeinsamen Unterricht (Seminare, Workshops) sowie durch individuelle Betreuung (Einzelcoaching) erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer sich auch untereinander zum Beispiel in Gruppen-/Teamarbeit unterstützen.
Im Rahmen der Projekte sollen folgende Aufgaben durchgeführt werden:

  • Anwendung eines Auswahlmodus, der durch geeignete Mechanismen sicherstellt, dass nur Teilnehmer mit innovativen Geschäftsideen und einem Persönlichkeitsprofil ausgewählt werden, die einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg erwarten lassen;
  • Unterstützung der Teilnehmer bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee/ihres Unternehmenskonzeptes;
  • Vermittlung der notwendigen Kenntnisse zur Führung eines Unternehmens;
  • Maßnahmen zur Herausbildung und Weiterentwicklung der unternehmerischen Fähigkeiten der Teilnehmer;
  • Praxisorientierte Vorbereitung auf die eigene Unternehmensgründung, zum Beispiel durch das Mitwirken regionaler Unternehmer beziehungsweise unternehmerisch erfahrener Personen als Trainer und Vorbilder.
Der Projektträger soll bis zu drei Monaten nach Abschluss eines Durchgangs für die Teilnehmer als Ansprechpartner für Fragen in der Vorgründungsphase bereitstehen.

5.    Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch den Projektträger aufgrund der realistischen Einschätzung der Chancen einer erfolgreichen Unternehmensgründung. Gleichzeitig sind nur Teilnehmer auszuwählen, deren Qualifizierungsbedarf eine Intensivbetreuung im Rahmen eines Projektes nach dieser Bekanntmachung erfordert. Die Bewerber haben für das Auswahlverfahren durch den Projektträger diesem als Bewerbungsunterlagen mindestens einen Lebenslauf, den Nachweis ihrer Schulabschlüsse sowie eine kurze schriftliche, im Wesentlichen selbst erarbeitete Darstellung ihrer Gründungsidee zu übermitteln.
Das Konzept für die Auswahl der Teilnehmer ist Bestandteil des Projektvorschlags.

6.    Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.

7.    Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein.
Die Träger müssen verfügen über:

  • nachgewiesene Erfahrungen und Referenzen in der Gründerberatung und -begleitung;
  • geeignete Räume und Infrastruktur für die Betreuung der Teilnehmer und die Unterbringung der Projektleitung;
  • ein geeignetes Konzept für die Akquisition der Teilnehmer sowie für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt;
  • qualifizierte Trainer, Dozenten und Coaches.
Zudem sollen die Träger über Kontakte zu anderen Gründungsunterstützern (zum Beispiel Arbeitsagenturen, ARGEn und Kammern) verfügen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind als Träger nicht zugelassen.

8.    Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal
www.esf-in-sachsen.de bei der

Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.:    0351/4910-4930
Fax:    0351/4910-1015.

Projektvorschläge sind bis zum 31. August 2005 einzureichen. Vor Antragstellung wird gebeten, sich in dem genannten Internet-Portal über die Fördermodalitäten im Einzelnen (zum Beispiel einzureichende Unterlagen, Projektfinanzierung, Anforderungen an ESF-Projektträger und Projektvorschläge) zu informieren.

9.    Auswahlverfahren:
Aus den bis zum Stichtag eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Projektvorschlägen werden maximal fünf Projektvorschläge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:

  • Art und Weise der Teilnehmergewinnung und -auswahl;
  • Art und Weise der Informationsbereitstellung, der Veranstaltungen und der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten;
  • Art und Weise der Betreuung, Beratungskonzept;
  • Ausmaß der Praxisorientierung der Veranstaltungen;
  • Art und Weise der Qualitätssicherung;
  • Nutzbarkeit der Räumlichkeiten und Infrastruktur;
  • Art und Weise der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings über das Projekt;
  • Qualifikation der Trainer, Coaches, Dozenten;
  • Verankerung des Projekts in der Region (insbesondere Zusammenarbeit zum Beispiel mit Kommunen, Arbeitsagenturen, Unternehmen, Kammern und Verbänden);
  • Güte des Projektsantrags insgesamt.
Projekte in Regionen außerhalb der Ballungszentren und mit besonders hoher Jugendarbeitslosigkeit werden bevorzugt berücksichtigt. Bei der Auswahl wird beachtet, dass sich die Einzugsgebiete von Teilnehmern für die einzelnen Projekte nicht überschneiden.

Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dresden, den 17. Juni 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 27, S. 582
    Fsn-Nr.: 559-V05.7

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 9. März 2007

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009