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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 07.07.2005 bis 08.03.2007

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen“ vom 17. Juni 2005 (SächsABl. S. 582), die durch die Richtlinie vom 12. Februar 2007 (SächsABl. S. 363) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen“

Vom 17. Juni 2005

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten“ ( ESF-Richtlinie ) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) Vorhaben zur Förderung von Existenzgründungen junger Menschen. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 27, S. 582
    Fsn-Nr.: 559-V05.7

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. Juli 2005

    Fassung gültig bis: 8. März 2007