1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 13. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 334)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Vom 13. Dezember 2005

Aufgrund von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz – SchfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934, 2949) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Schornsteinfegergesetz vom 9. April 1991 (SächsGVBl. S. 59) wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1996 (SächsABl. S. 794) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „(Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO)“ durch die Angabe „(Kehr- und Überprüfungsverordnung – KÜVO)“ ersetzt.
2.
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a wird das Wort „viermal“ durch das Wort „dreimal“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe b wird das Wort „fünfmal“ durch das Wort „viermal“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Dresden, den 13. Dezember 2005

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 11, S. 334

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2006

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007