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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Aufhebung der Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Aufhebung der Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen vom 30. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 310)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Aufhebung der Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen

Vom 30. Juni 1992

Aufgrund von § 64 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213) wird verordnet:

§ 1
Aufhebung der Polytechnischen Oberschulen und
Erweiterten Oberschulen

(1) Die Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen werden mit Ablauf des Schuljahres 1991/1992 am 31. Juli 1992 aufgehoben. An ihre Stelle treten mit Wirkung vom Schuljahresbeginn am 1. August 1992 die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 SchulG genannten, im Verfahren nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 SchulG eingerichteten oder fortgeführten Schulen.

(2) Die Funktionen der Schulleiter und der Stellvertretenden Schulleiter der Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen enden mit Ablauf des 31. Juli 1992.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 30. Juni 1992

Die Staatsministerin für Kultus
Stefanie Rehm

 

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1992 Nr. 23, S. 310

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. Juli 1992

    Fassung gültig bis: 19. Juli 1992