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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Schüler staatlich genehmigter Waldorfschulen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Schüler staatlich genehmigter Waldorfschulen vom 23. Februar 1996 (MBl. SMK S. 89)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Schüler staatlich genehmigter Waldorfschulen im Freistaat Sachsen

Az.: 21-6460.0/81

Vom 23. Februar 1996

1    Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Gestaltung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Schüler staatlich genehmigter Waldorfschulen im Freistaat Sachsen.

2    Festlegungen zum Vordruck

Zur Dokumentation des Bestehens der Abiturprüfung ist das in der Anlage beigefügte Formular „Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für Schüler der Freien Waldorfschulen“ im Format DIN A4, vierseitig zu verwenden.

3    Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Hans Werner Wagner
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1996 Nr. 3, S. 89

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. April 1996

    Fassung gültig bis: 31. März 2004