Aufhebung Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode von Kreistagen und der Amtszeiten von Landräten und Beigeordneten
Vollzitat: Aufhebung Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode von Kreistagen und der Amtszeiten von Landräten und Beigeordneten vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen