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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2005/2006

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2005/2006 vom 27. April 2005 (MBl. SMK S. 95), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2005 (MBl. SMK S. 199) geändert worden ist

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

a)
Der Teil II. gilt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, allgemein bildende Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges.
b)
Eltern im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die Personensorgeberechtigten (gemäß § 45 Abs. 5 SchulG).

2. Vorbereitung und Beginn des Schuljahres

a)
Die Woche vom 22. August bis 26. August 2005 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt am 29. August 2005. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 29. August 2005.
c)
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 27. August 2005 erfolgen kann.
d)
Der Tag des Schulsports findet in der zweiten Septemberhälfte statt. Ausnahmen werden in begründeten Fällen auf Antrag beim Regionalschulamt genehmigt.

3. Ferienregelung

a)
Für das Schuljahr 2005/2006 gilt folgende Ferienregelung für die Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen:
Ferienregelung
Ferien von   bis
Herbstferien 17. Oktober 2005 28. Oktober 2005
Weihnachtsferien 23. Dezember 2005   2. Januar 2006
Winterferien 13. Februar 2006 25. Februar 2006
Osterferien 13. April 2006 21. April 2006
Sommerferien 24. Juli 2006   1. September 2006
unterrichtsfreier Tag: 26. Mai 2006  
 
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Ein frei beweglicher Ferientag wird terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit dem Regionalschulamt, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.
b)
Für Schulen des zweiten Bildungsweges gilt die Ferienregelung der allgemein bildenden Schulen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Staatsministerium für Kultus.

4. Ausgabe der Halbjahresinformationen, Schulberichte und Zeugnisse

Die Ausgabe der Halbjahresinformationen bzw. Halbjahreszeugnisse erfolgt am 10. Februar 2006. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 27. Februar 2006. Die Ausgabe der Zeugnisse der Kurshalbjahre 11/I und 12/I erfolgt am 13. Januar 2006. Die Kurshalbjahre 11/II und 12/II beginnen am 16. Januar 2006.
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, erfolgt die Ausgabe der Schulberichte und Jahreszeugnisse sowie der Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/II am 21. Juli 2006.
Die Ausgabe der Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss bzw. der Abgangszeugnisse der Mittelschule und der Förderschule kann an der Mittelschule bzw. der Förderschule zum Schulentlassungstermin erfolgen. Die Ausgabe der Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/II sowie der Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Abgangszeugnisse von Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg ist in Nummer 6 Buchst. b Doppelbuchst. gg geregelt.

5. Termine – Mittelschule und allgemein bildende Förderschulen

Die folgenden Termine gelten auch für allgemein bildende Förderschulen, sofern in diesen Förderschulen Schüler nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet werden.

a)
Termine für die Abschlussprüfung und die besondere Leistungsfeststellung
 
aa)
Bis zum 12. Mai 2006 teilt jeder Teilnehmer an der Abschlussprüfung bzw. an der besonderen Leistungsfeststellung seinem Fachlehrer die gewählte Form der Prüfung bzw. des Leistungsnachweises (schriftlich oder mündlich) in der 1. Fremdsprache und bei der Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses das gewählte naturwissenschaftliche Fach mit.
 
bb)
Die Fachlehrer übergeben dem Klassenlehrer für die Schüler der Klassenstufe 10 bis zum 15. Mai 2006 die Jahresnoten. Diese werden den Prüfungsteilnehmern am 19. Mai 2006 bekannt gegeben.
 
cc)
Jeder Teilnehmer an der Abschlussprüfung bzw. an der besonderen Leistungsfeststellung teilt seinem Fachlehrer bis zum 1. Juni 2006 mit, in welchen Fächern er eine mündliche Prüfung bzw. einen mündlichen Leistungsnachweis durchführen möchte.
b)
Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und schriftliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
Für die Durchführung der Prüfungen und der Leistungsnachweise wird Folgendes festgelegt:
 
aa)
Realschulabschluss
Realschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin

Deutsch und Sorbisch 22. Mai 2006 21. Juni 2006
Mathematik 24. Mai 2006 23. Juni 2006
Fremdsprache 29. Mai 2006 26. Juni 2006
Physik/Chemie/Biologie 31. Mai 2006 28. Juni 2006
 
bb)
Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin

Deutsch und Sorbisch 22. Mai 2006 21. Juni 2006
Mathematik 24. Mai 2006 23. Juni 2006
Fremdsprache 29. Mai 2006 26. Juni 2006
 
cc)
Die schriftlichen Prüfungen und Leistungsnachweise beginnen um 8.00 Uhr. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung des Regionalschulamtes.
 
dd)
Die Tage zwischen den schriftlichen Prüfungen und zwischen den schriftlichen Leistungsnachweisen sind für die Teilnehmer unterrichtsfrei. Nach der letzten schriftlichen Prüfung bzw. nach dem letzten schriftlichen Leistungsnachweis wird der planmäßige Unterricht weitergeführt.
 
ee)
Den Teilnehmern an der Abschlussprüfung sind die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sowie die Fächer der mündlichen Prüfungen vor Beginn der Konsultationen mitzuteilen. Den Teilnehmern an der besonderen Leistungsfeststellung sind die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise und die jeweiligen Jahresnoten vor Beginn der Konsultationen mitzuteilen.
 
ff)
Für Schüler, die aus wichtigem Grund im Sinne des § 37 Abs. 2 SOMIAP auch nicht am vorgesehenen Nachtermin teilnehmen konnten, regelt die Schule den Termin, wenn die Wiederholung des Schuljahres nicht zugemutet werden kann.
c)
Mündliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und mündliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
 
aa)
Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise im Zeitraum vom 19. Juni bis 28. Juni 2006 Konsultationen an.
 
bb)
Die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise sind im Zeitraum vom 29. Juni bis 13. Juli 2006 durchzuführen.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, zu welchem Termin innerhalb des Prüfungszeitraumes die einzelnen Prüfungen und Leistungsnachweise stattfinden und gewährleistet, dass ein Teilnehmer an der Abschlussprüfung bzw. an der besonderen Leistungsfeststellung an einem Tag nur in einem Fach überprüft wird.
Bis zum 28. Juni 2006 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
cc)
Die Konsultationstermine für Prüfungen und mündliche Leistungsnachweise zum Nachtermin und für zusätzliche mündliche Prüfungen regelt die Schule. Die Termine für mündliche Prüfungen und mündliche Leistungsnachweise zum Nachtermin und für zusätzliche mündliche Prüfungen regelt die Schule.
d)
Schulentlassung
Die Ausgabe der Zeugnisse findet im Zeitraum vom 14. Juli 2006 bis 21. Juli 2006 statt.
e)
Schulfremde Prüfungsteilnehmer an Mittelschulen
Schulfremde, die einen der Abschlüsse der Mittelschule erwerben wollen, müssen bis zum 7. April 2006 einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zum Erwerb des gewünschten Abschlusses beim zuständigen Regionalschulamt stellen.
Bis zum 11. Mai 2006 informiert das Regionalschulamt die schulfremden Prüfungsteilnehmer schriftlich, an welcher Mittelschule die Prüfung stattfindet.

1. Geltungsbereich

Der Teil III. gilt für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und für entsprechende berufsbildende Förderschulen.
Er gilt nicht für Landwirtschaftliche Fachschulen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 der Schulordnung Fachschule (FSO).

2. Vorbereitung des Schuljahres, Beginn und Ende des Unterrichts

a)
Die Woche vom 22. August bis 26. August 2005 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen grundsätzlich am 29. August 2005. Das erste Schulhalbjahr endet am 10. Februar 2006, bei Teilzeitausbildungen erst am 11. Februar 2006. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 27. Februar 2006.
c)
Für einzelne Schultypen gelten folgende Sonderregelungen:
 
aa)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen:
Der Unterricht kann am 1. September 2005 oder am 1. März 2006 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die Regionalschulämter.
 
bb)
Berufsfachschule für Altenpflege:
Mit Genehmigung des Regionalschulamtes kann der Bildungsgang für Umschüler auch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres begonnen werden.
 
cc)
Fachschule Fachbereich Sozialwesen:
Mit Genehmigung des Regionalschulamtes können Bildungsgänge auch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres begonnen werden.
 
dd)
Berufliches Gymnasium:
Die Kurshalbjahre 12/I und 13/I enden am 13. Januar 2006. Die Kurshalbjahre 12/II und 13/II beginnen am 16. Januar 2006.

3. Ferienregelung

a)
Grundsätzliche Regelung
Für das Schuljahr 2005/2006 gilt folgende Ferienregelung:
Ferienregelung
Ferien Beginn Ende
Herbstferien 17. Oktober 2005 28. Oktober 2005
Weihnachts-
ferien
23. Dezember 2005   2. Januar 2006
Winterferien 13. Februar 2006 25. Februar 2006
Osterferien 13. April 2006 21. April 2006
Sommer-
ferien
24. Juli 2006   1. September 2006
unterrichts-
freier Tag:
26. Mai 2006    
 
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Ein frei beweglicher Ferientag wird terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit dem Regionalschulamt, dem Schulträger und gegebenenfalls dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.
b)
Ausnahmen an einzelnen Schularten
 
aa)
Berufsschule:
Die Herbstferien können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
bb)
Vollzeitschulische Bildungsgänge:
Für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, kann in begründeten Fällen von der Ferienregelung abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
cc)
Abweichende Ferienregelungen für die einzelnen Schulen sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen und bis zum 30. September 2005 dem Regionalschulamt mitzuteilen.
 
dd)
Weitere Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung durch das Regionalschulamt.
c)
Sonderregelungen
Für Schüler der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen gilt die Ferienregelung nach Nummer 3 Buchst. a während der berufspraktischen Ausbildung nur insoweit, als die Praktikantenstelle nichts anderes vorsieht.

4. Prüfungszeiträume und -termine

a)
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit dem Regionalschulamt fest. Für alle Prüfungen sind die in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeiträume verbindlich, soweit nicht Ausnahmen nach den Buchstaben b oder c zugelassen sind.
b)
Für medizinische Berufsfachschulen, für Berufsfachschulen für Podologen und für Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
c)
An der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen finden die schriftlichen Prüfungen in den Fachrichtungen Familienpflege und Heilpädagogik im Zeitraum vom 16. Januar bis 20. Januar 2006 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt.
Sofern das Regionalschulamt im Bereich der Fachschule Fachbereich Sozialwesen andere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Staatsministerium für Kultus.
d)
Für die zentralen Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen, für die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
aa)
Berufsfachschule für Wirtschaft
 
 
aaa)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Wirtschaftsassitent Informationsverarbeitung
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
IT-Anwendungen/
IT-Systeme
(Komplexprüfung)
ab 12. Juni 2006 ab 11. September 2006
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse/
Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung)
20. Juni 2006 18. September 2006
Fachenglisch 22. Juni 2006 20. September 2006
 
 
 
Die mündliche Prüfung in Fachenglisch kann frühestens am 15. Mai 2006 stattfinden.
 
 
bbb)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Fremdsprachen
Wirtschaftsassistent Fremdsprachen
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Büromanagement und
Kommunikation
ab 12. Juni 2006 ab 11. September 2006
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse 16. Juni 2006 18. September 2006
Englisch 21. Juni 2006 20. September 2006
Zweite Fremdsprache 23. Juni 2006 22. September 2006
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 14. September 2005 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in dem Wahlpflichtfach, in Englisch und in der Zweiten Fremdsprache können frühestens am 15. Mai 2006 stattfinden.
 
 
ccc)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Umweltschutz
Wirtschaftsassitent Umweltschutz
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Umweltberatung und Öffentlichkeitsarbeit ab 6. Juni 2006 ab 11. September 2006
Umweltorientierte Betriebswirtschaft,
Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung)
20. Juni 2006 13. September 2006
Umwelttechnologien und Umweltrecht 22. Juni 2006 18. September 2006
 
 
ddd)
Fremdsprachenkorrespondent
Fremdsprachenkorrespondent
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin*
Managementassistenz und interkulturelle
Kommunikation
ab 19. Juni 2006 ab 11. September 2006
Zweite Fremdsprache 26. Juni 2006 18. September 2006
Das Unternehmen am Binnenmarkt und in der Außenwirtschaft 28. Juni 2006 20. September 2006
Wirtschaftsenglisch 30. Juni 2006 22. September 2006
 
 
 
______________
 
 
 
* Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 14. September 2005 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsenglisch, in der Zweiten und Dritten Fremdsprache können frühestens am 15. Mai 2006 stattfinden.
 
 
eee)
Internationaler Touristikassistent
Touristikassistent
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
  • Reisen organisieren und verkaufen oder
  • Touristische Leistungen am Markt beschaffen
ab 19. Juni 2006 ab 11. September 2006
Englisch 23. Juni 2006 18. September 2006
Märkte analysieren und Marketingprozesse gestalten 26. Juni 2006 20. September 2006
Zweite Fremdsprache 28. Juni 2006 22. September 2006
Dritte Fremdsprache 30. Juni 2006 25. September 2006
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen bzw. Dritten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 14. September 2005 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Englisch, in der Zweiten Fremdsprache bzw. Dritten Fremdsprache können frühestens am 15. Mai 2006 stattfinden.
 
 
fff)
Assistent für Hotelmanagement
Hotelmanagement
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin*
  • Technologische Prozesse in der Gastronomie gestalten
oder
  • Gastgewerbliche Prozesse gestalten
ab 19. Juni 2006 ab 11. September 2006
Märkte analysieren und Marketingprozesse gestalten 26. Juni 2006 20. September 2006
Englisch 28. Juni 2006 22. September 2006
Französisch 30. Juni 2006 25. September 2006
 
 
 
______________
 
 
 
* Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
Die mündlichen Prüfungen in Englisch und Französisch können frühestens am 15. Mai 2006 stattfinden.
 
bb)
Fachoberschule (einschließlich Schulversuch DOBA) sowie Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
Fachoberschule
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Deutsch   9. Juni 2006 15. September 2006
fachrichtungsbezogenes Fach/ praktische Prüfung im Fach Darstellung (nur Fachoberschule, DOBA) 12. Juni 2006 18. September 2006
Mathematik 14. Juni 2006 20. September 2006
Englisch/Russisch 16. Juni 2006 22. September 2006
 
 
Die mündliche Prüfung in Englisch bzw. Russisch kann frühestens am 29. Mai 2006 stattfinden.
 
cc)
Berufliches Gymnasium
Schriftliche Abiturprüfung
Beruflichhes Gymnasium
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Deutsch (G/L) 12. Mai 2006 12. Juni 2006
Englisch (L) 15. Mai 2006 13. Juni 2006
Französisch (L) 15. Mai 2006 13. Juni 2006
Russisch (L) 15. Mai 2006 13. Juni 2006
Mathematik (G/L) 17. Mai 2006 14. Juni 2006
Agrartechnik mit Biologie (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Biotechnologie (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Ernährungslehre mit Chemie (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Gesundheit und Soziales (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Informatiksysteme (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Technik/Bautechnik (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Technik/Datenverarbeitungstechnik (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Technik/Elektrotechnik (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Technik/Maschinenbautechnik (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen (L) 19. Mai 2006 15. Juni 2006
Geschichte/Gemeinschaftskunde (G) 22. Mai 2006 16. Juni 2006
Englisch (G) 22. Mai 2006 16. Juni 2006
Französisch (G) 22. Mai 2006 16. Juni 2006
Russisch (G) 22. Mai 2006 16. Juni 2006
Spanisch (G) 22. Mai 2006 16. Juni 2006
Biologie (G) 24. Mai 2006 19. Juni 2006
Chemie (G) 24. Mai 2006 19. Juni 2006
Physik (G) 24. Mai 2006 19. Juni 2006
 
 
Im Prüfungszeitraum vom 12. Mai bis 1. Juni 2006 findet für die Jahrgangsstufe  13 kein Unterricht statt.
Die mündliche Prüfung im vierten Prüfungsfach findet im Zeitraum vom 29. Mai bis 1. Juni 2006 statt. Schüler, die an schriftlichen Prüfungen zum Nachtermin teilgenommen haben, werden am 21. Juni 2006 im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen finden für alle Schüler in der Zeit vom 27. Juni bis 30. Juni 2006 statt.
 
dd)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Zertifizierung Fremdsprachen
Fach Berufsbereich Ni-
veau-
stufe
mündliche
Prüfung
(frühestens)
schriftliche
Prüfung
Fach Berufsbereich Ni-
veau-
stufe
mündliche
Prüfung
(frühestens)
schriftliche
Prüfung
Englisch IT-Berufe II 27. Februar 2006 22. Juni 2006
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe, gastgewerbliche Berufe, gewerblich-technische Berufe,Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich II 27. Februar 2006   3. Juli 2006
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 27. Februar 2006 21. Juni 2006
Englisch Touristikberufe III 27. Februar 2006 23. Juni 2006
Englisch gastgewerbliche Berufe III 27. Februar 2006 28. Juni 2006
Englisch Bankkaufleute III 27. Februar 2006   3. Juli 2006
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 27. Februar 2006 23. Juni 2006
Französisch gastgewerbliche Berufe II 27. Februar 2006 30. Juni 2006
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 27. Februar 2006 26. Juni 2006
Französisch Touristikberufe III 27. Februar 2006 28. Juni 2006
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 27. Februar 2006 23. Juni 2006
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 27. Februar 2006 26. Juni 2006
Russisch Touristikberufe III 27. Februar 2006 28. Juni 2006
Spanisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 27. Februar 2006 23. Juni 2006

5. Weitere Termine

a)
Fachoberschule
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung ist am 8. April 2006 durchzuführen.
b)
Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Die Anmeldung durch die Schüler bei der Schulleitung ist bis 2. Dezember 2005 möglich. Die Schulleitung meldet die Teilnehmer bis zum 9. Dezember 2005 an das Regionalschulamt.
c)
Berufliches Gymnasium
 
aa)
Im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Weitere Termine Abiturprüfung
Information Termin
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 12. April 2006
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Haupttermin) 16. Juni 2006
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Haupttermin) 16. Juni 2006
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Nachtermin) 22. Juni 2006
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Nachtermin) 22. Juni 2006
 
bb)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL):
Weitere Termine BELL
Information Termin
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 19. Mai 2006
Bekanntgabe der Bewertung der Dokumentation 6. Juni 2006
Öffentliches Kolloquium 7. bis 14. Juni 2006

6. Zeugnisausgabe

a)
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 7. Juli bis 14. Juli 2006 ausgegeben.
b)
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der Beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 1. Juli bis 9. Juli 2006 ausgegeben.

 

7. Pädagogische Tage

Jedem Beruflichen Schulzentrum stehen zwei Pädagogische Tage im Schuljahr zur Verfügung, die der inhaltlichen Entwicklung des Beruflichen Schulzentrums dienen. Pädagogische Tage finden in der Regel an unterrichtsfreien Tagen statt. Wenn die Teilnahme der Schüler an diesen Veranstaltungen vorgesehen ist, können sie auch an Unterrichtstagen stattfinden.

8. Berufs- und Studienorientierung

a)
Zur Studien- und Berufsberatung findet am 12. Januar 2006 ein „Tag der offenen Tür“ an sächsischen Hochschulen statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an dieser Veranstaltung als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
b)
Zur Berufsberatung der Agenturen für Arbeit finden für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundbildungsjahres und der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit spezielle Veranstaltungen der Berufsinformationszentren statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an diesen Veranstaltungen als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
c)
Zur Berufsberatung kann an Beruflichen Schulzentren ein „Tag der offenen Tür“ durchgeführt werden. Die Beruflichen Schulzentren geben den Termin dieser Veranstaltung am Beginn des Schuljahres über die Regionalschulämter bekannt.
d)
Zur Schullaufbahnberatung finden an Grundschulen und an Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltungen sollen auch Vertreter der Beruflichen Schulzentren teilnehmen.

9. Anlage zu III.

Anlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2005 Nr. 6, S. 95
    Fsn-Nr.: 710-V05.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. August 2005

    Fassung gültig bis: 3. Mai 2007