Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Unfallversicherung für Gefangene bei Arbeitsunfällen
Vom 16. Dezember 1997
Artikel 1
In Ziffer I der Verwaltungsvorschrift über die Unfallversicherung für Gefangene bei Arbeitsunfällen vom 16. Juni 1997 (SächsABl. S. 756) werden die Worte „dem Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband“ durch die Worte „der Unfallkasse Sachsen“ ersetzt.
Artikel 2
Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Dresden, den 16. Dezember 1997
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann