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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Unfallversicherung für Gefangene bei Arbeitsunfällen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Unfallversicherung für Gefangene bei Arbeitsunfällen vom 16. Dezember 1997 (SächsABl. 1998 S. 107)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Unfallversicherung für Gefangene bei Arbeitsunfällen

Vom 16. Dezember 1997

Artikel 1

In Ziffer I der Verwaltungsvorschrift über die Unfallversicherung für Gefangene bei Arbeitsunfällen vom 16. Juni 1997 (SächsABl. S. 756) werden die Worte „dem Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband“ durch die Worte „der Unfallkasse Sachsen“ ersetzt.

Artikel 2

Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

Dresden, den 16. Dezember 1997

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1998 Nr. 5, S. 107
    Fsn-Nr.: 311

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1998

    Fassung gültig bis: 31. Oktober 2014