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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 18.08.2001 bis 15.01.2009

VwV KatS-San/Bt/WR-Einheiten

Vollzitat: VwV KatS-San/Bt/WR-Einheiten vom 23. Juli 2001 (SächsABl. SDr. S. S 226), die durch Ziffer II der Verwaltungsvorschrift vom 23. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 93) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Katastrophenschutz-Sanitätszüge (KatS-SanZ),die Katastrophenschutz-Betreuungszüge (KatS-BtZ) und die Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr) im Freistaat Sachsen
(VwV KatS-San/Bt/WR-Einheiten)

Az.: 41-1400.40/18)

Vom 23. Juli 2001

Aufgrund von § 32 Satz 1 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Katastrophenschutzgesetz – SächsKatSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1999 (SächsGVBl. S. 145) wird folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

1
Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Aufstellung von Katastrophenschutz-Sanitätszügen (KatS-SanZ), von Katastrophenschutz-Betreuungszügen (KatS-BtZ) und Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr) der privaten Hilfsorganisationen sowie deren Mitwirkung bei Katastrophen und bei Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie Betreuungsbedürftigen beziehungsweise mit einer Vielzahl von in Wassernot geratenen Personen.
2
Aufgaben
2.1
Katastrophenschutz-Sanitätszug
2.1.1
Der KatS-SanZ verstärkt und unterstützt auf Anforderung der gemeinsamen Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes (Leitstelle) die Leistungserbringer im Rettungsdienst bei Katastrophen und Schadensereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten.
2.1.2
Im Einzelnen hat der KatS-SanZ folgende Aufgaben:
2.1.2.1
Leisten der Ersten Hilfe;
2.1.2.2
Zuführen und Ausgeben von Gerät und Sanitätsmaterial;
2.1.2.3
Einrichten und Betreiben von Räumen für die Sichtung und Behandlung Verletzter oder Erkrankter sowie für den zeitweiligen Aufenthalt unverletzter Personen;
2.1.2.4
Mitwirken beim Sichten Verletzter oder Erkrankter und bei lebensrettenden und die Transportfähigkeit herstellenden Maßnahmen, gegebenenfalls nach ärztlicher und rettungsdienstlicher Anweisung;
2.1.2.5
Mitwirken beim Transport von Verletzten, Erkrankten und Hilfebedürftigen zum Sichtungspunkt, Behandlungspunkt, Fahrzeug oder zum Krankenhaus;
2.1.2.6
Mitwirken beim Versorgen von Verletzten und Erkrankten;
2.1.2.7
Mitwirken beim Suchen und Registrieren von Opfern;
2.1.2.8
Betreuung von bereits versorgten Verletzten;
2.1.2.9
Mitwirken beim Evakuieren.
2.2
Katastrophenschutz-Betreuungszug
2.2.1
Der KatS-BtZ berät und betreut hilfebedürftige Personen und eingesetzte Kräfte. Er versorgt hilfebedürftige Personen und eingesetzte Kräfte mit Gütern des dringendsten persönlichen Bedarfs, insbesondere mit Verpflegung. Er wirkt bei Evakuierungen und bei der Notunterbringung mit.
2.2.2
Im Einzelnen hat der KatS-BtZ folgende Aufgaben:
2.2.2.1
Betreuen und vorübergehendes Unterbringen von hilfebedürftigen Personen und eingesetzter Kräfte;
2.2.2.2
Beschaffen, Zubereiten und Ausgeben von Verpflegung an Hilfebedürftige und Einsatzkräfte;
2.2.2.3
Versorgen von Hilfebedürftigen und Einsatzkräften mit Gütern des dringendsten persönlichen Bedarfs;
2.2.2.4
Mitwirken beim Evakuieren;
2.2.2.5
Mitwirken beim Registrieren Hilfebedürftiger.
2.3
Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppe
2.3.1
Die KatS-WRGr leistet Hilfe bei Katastrophen in Verbindung mit dem Wasser sowie bei Schadensereignissen im und auf dem Wasser mit einer Vielzahl von gefährdeten Personen.
2.3.2
Im Einzelnen hat die KatS-WRGr folgende Aufgaben:
2.3.2.1
Retten und Bergen von Menschen und Tieren aus Gefahren im und auf dem Wasser sowie aus Eisgefahr;
2.3.2.2
Leisten von Hilfe einschließlich des Versorgens mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen für durch Hochwasser eingeschlossene Personen und Tiere;
2.3.2.3
Mitwirken beim Bekämpfen von Hochwasser und Eisgefahren;
2.3.2.4
Mitwirken beim Bekämpfen von Umweltgefahren im und am Wasser;
2.3.2.5
Mitwirken beim Sichern und Bergen von Menschen und Tieren am, im und unter Wasser;
2.3.2.6
Mitwirken beim Evakuieren von Menschen und Tieren auf und aus dem Wasser.
3
Verteilung und Träger
3.1
Die Verteilung der KatS-SanZ, der KatS-BtZ und der KatS-WRGr auf die Landkreise und Kreisfreien Städte ergibt sich aus Anlage 1.
3.2
Die Träger der KatS-SanZ, der KatS-BtZ und der KatS-WRGr sind die gemäß § 10 SächsKatSG im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen.
3.3
Die Anerkennung der allgemeinen und der besonderen Eignung einer privaten Hilfsorganisation sowie des Bedarfs gemäß § 10 SächsKatSG für die Mitwirkung im Katastrophenschutz durch Übernahme der Trägerschaft einer Einheit ist durch Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (KatSMitwirkungsVwV) vom 26. Juni 1995 (SächsABl. S. 932), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2000 (SächsABl. S. 1003), geregelt.
4
Gliederung und Stärke
Gliederung und Stärke des KatS-SanZ, des KatS-BtZ und der KatS-WRGr ergeben sich aus Anlage 2.
5
Ausstattung
5.1
Die Ausstattung des KatS-SanZ, des KatS-BtZ und der KatS-WRGr ist den Anlagen 3 bis 5 zu entnehmen. Zusätzliche Ausstattung durch die Landkreise, Kreisfreien Städte und die privaten Hilfsorganisationen ist möglich.
5.2
Der Freistaat Sachsen beschafft gemäß § 2 Abs. 3 SächsKatSG nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes bestimmte Ausstattungsgegenstände selbst und stellt sie den Landkreisen und Kreisfreien Städten und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen (§ 10 SächsKatSG) zur Nutzung in den Katastrophenschutzeinheiten für Zwecke des Katastrophenschutzes zur Verfügung. Sie können die ihnen zugewiesene oder die vom Freistaat Sachsen finanzierte Ausstattung auch für eigene Zwecke nutzen, soweit hierdurch die Aufgabenerfüllung im Katastrophenschutz nicht beeinträchtigt wird. Für die Ausstattung nach Satz 1 gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen für deren Unterbringung und Unterhaltung. Das Zuwendungsverfahren ist in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (VwV KatSZuwendungen) vom 27. Mai 1998 (SächsABl. SDr. S. S397) geregelt.
6
Einsatz
6.1
Katastrophenschutz-Sanitätszug
Der KatS-SanZ kommt zum Einsatz, wenn aufgrund der Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten weder die örtlichen Kräfte des Rettungsdienstes noch die Unterstützung durch benachbarte Träger des Rettungsdienstes ausreichen oder diese nicht rechtzeitig erfolgen kann.
6.2
Katastrophenschutz-Betreuungszug
Der KatS-BtZ kommt zum Einsatz, wenn eine große Anzahl von Personen oder Einsatzkräften der Betreuung, der Versorgung mit Gütern des dringendsten persönlichen Bedarfs, insbesondere mit Verpflegung, oder der Evakuierung und Notunterbringung bedarf. Der KatS-BtZ kann mit oder ohne Verpflegungsgruppe eingesetzt werden.
6.3
Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppe
Die KatS-WRGr kommt zum Einsatz, wenn die besondere Art der Gefährdung im, am, auf oder unter dem Wasser den Einsatz von besonderen Kräften zur Wasserrettung erfordert und weder die Kräfte des Rettungsdienstes noch der Feuerwehr dazu ausreichen.
6.4
Einsatz unterhalb der Katastrophenschwelle
Bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle ist gemäß der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Einsatz von Katastrophenschutzeinheiten unterhalb der Katastrophenschwelle vom 20. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 38) zu verfahren.
7
Alarmierung
7.1
Die Träger der Einheiten stellen die Alarmierbarkeit der Angehörigen ihrer Katastrophenschutzeinheiten sicher. Die für den Standort der Einheit zuständige Leitstelle alarmiert die privaten Hilfsorganisationen und gegebenenfalls die Katastrophenschutzeinheiten.
7.2
Die Alarmierung erfolgt gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen im Freistaat Sachsen (Alarmierungsrichtlinie ) vom 14. Juli 1994 (SächsABl. S. 1050), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. November 1999 (SächsABl. S. 1154), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 4), durch die gemeinsamen Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.
8
Führung und Unterstellung
8.1
Die Träger der Einheiten verantworten die ständige Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzeinheiten.
8.2
Katastrophenschutz-Sanitätszug
Der KatS-SanZ untersteht beim Einsatz im Katastrophenfall dem Technischen Leiter des Einsatzes. Beim Einsatz außerhalb des Katastrophenfalles untersteht er dem Einsatzleiter vor Ort. Wird vor Ort eine Rettungsdiensteinsatzleitung (RD-EL) gebildet, untersteht der KatS-SanZ dieser.
8.3
Katastrophenschutz-Betreuungszug
Beim Einsatz im Katastrophenfall kann die Katastrophenschutzbehörde den KatS-BtZ dem Katastrophenschutzstab oder dem Technischen Leiter des Einsatzes unterstellen. Beim Einsatz außerhalb des Katastrophenfalls untersteht der KatS-BtZ der Einsatzleitung vor Ort.
8.4
Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppe
8.4.1
Die KatS-WRGr untersteht im Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen dem Technischen Leiter des Einsatzes. Beim Einsatz unterhalb der Katastrophenschwelle untersteht sie dem Einsatzleiter vor Ort. Wird eine Rettungsdiensteinsatzleitung (RD-EL) gebildet, dann soll die Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppe der RD-EL unterstellt werden, wenn ihr Aufgabenschwerpunkt beim Retten von Personen oder beim Leisten von sanitätsdienstlicher Hilfe liegt.
8.4.2
Der Taucheinsatztrupp wird durch einen Taucheinsatzleiter im Sinne der Sicherheitsregeln für das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen (GUV 10.7) geführt.
8.5
Die Führer der Katastrophenschutzeinheiten sind gegenüber allen Angehörigen ihrer Einheit weisungsbefugt, gegenüber ärztlichem Personal jedoch nur in nichtärztlichen Angelegenheiten.
9
Ausbildung
Die Ausbildung des Personals der KatS-SanZ, KatS-BtZ und KatS-WRGr ist in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung in den landeseinheitlichen Katastrophenschutzeinheiten (VwV KatSAusbildung) vom 1. November 1999 (SächsABl. S. 942) geregelt.
10
Kostentragung
10.1
Die nach § 9 SächsKatSG zur Mitwirkung Verpflichteten und die nach § 10 Sächs-KatSG mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen tragen die sonstigen Kosten im Sinne des § 27 Abs. 3 SächsKatSG für die Aufstellung, Ausbildung, Ausstattung, Unterhaltung und Unterbringung der Einheiten. Der Freistaat Sachsen gewährt den privaten Hilfsorganisationen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 SächsKatSG Zuwendungen. Das Zuwendungsverfahren ist in der VwV KatSZuwendungen geregelt.
10.2
Die Landkreise und Kreisfreien Städte tragen die Kosten für den Einsatz der Einheiten bei Katastrophen nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 SächsKatSG. Der Freistaat Sachsen gewährt den Landkreisen und Kreisfreien Städten nach § 28 Abs. 1 SächsKatSG Zuwendungen. Das Zuwendungsverfahren ist in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verfahren für die Gewährung von Zuschüssen an Landkreise und Kreisfreie Städte zu den Kosten für die Bekämpfung von Katastrophen (KatSKostenVwV) vom 23. Juni 1994 (SächsABl. S. 942), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. November 1999 (SächsABl. S. 1145), geregelt.
10.3
Die Kostentragung bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle richtet sich nach den Vorschriften des Sächsischen Polizeigesetzes (vergleiche Nummer 6.4).
10.4
Die Kostentragung für die Ausstattung des Bundes richtet sich nach den Vorschriften des Bundes.
11
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Katastrophenschutz-Sanitätszüge (KatS-SanZ) und die Katastrophenschutz-Betreuungszüge (KatS-BtZ) im Freistaat Sachsen (KatS-San/Bt-EinheitenVwV) vom 8. Mai 1996 (SächsABl. S. 540), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr) im Freistaat Sachsen (KatS-WR-EinheitenVwV) vom 19. August 1996 (SächsABl. S. 870) und die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Verteilung der landeseinheitlichen Katastrophenschutz-Einheiten auf die Landkreise und Kreisfreien Städte> vom 15. Februar 1996 (SächsABl. S. 263) außer Kraft.

Dresden, 23. Juli 2001

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Springborn
Ministerialdirigent

Anlage 1
(zu Nummer 3.1)

Verteilung der Katastrophenschutzeinheiten auf die Landkreise und Kreisfreien Städte

Verteilung der Katastrophenschutzeinheiten auf die Landkreise und Kreisfreien Städte
Landkreise/Kreisfreie Städte KatS-SanZ KatS-BtZ KatS-WRGr

Landkreise/
Kreisfreie
Städte

Katastrophenschutz-
Sanitätszug
(KatS-SanZ)

Katastrophenschutz-
Betreuungszug
(KatS-BtZ)

Katastrophenschutz-
Wasserrettungsgruppe
(KatS-WRGr)

Regierungsbezirk Chemnitz

Annaberg

 1

 1

 

Aue-Schwarzenberg

 1

 1

 

Chemnitzer Land

 1

 1

 

Freiberg

 

 1

 

Mittlerer Erzgebirgskreis

 1

 1

 

Mittweida

 

 1

 

Stollberg

 1

   

Vogtlandkreis

 1

 1

 

Zwickauer Land

 

 1

 

Stadt Chemnitz

 1

 1

1

Stadt Plauen

 1

 1

 

Stadt Zwickau

 1

 1

 

insgesamt

 9

11

1

Regierungsbezirk Dresden

Bautzen

 1

 1

 

Kamenz

 1

 1

 

Löbau-Zittau

 1

 1

 

Meißen

 1

 1

 

Niederschlesischer Oberlausitzkreis

 

 1

 

Riesa-Großenhain

 1

   

Sächsische Schweiz

 1

 1

 

Weißeritzkreis

 1

 1

1

Stadt Dresden

 2

 1

 

Stadt Görlitz

 1

 1

1

insgesamt

10

 9

2

Regierungsbezirk Leipzig

Delitzsch

 1

 1

 

Döbeln

 1

 1

 

Leipziger Land

 1

 1

 

Muldentalkreis

 1

 1

 

Torgau-Oschatz

 1

 1

 

Stadt Leipzig

 2

 1

1

insgesamt

 7

 6

1

Freistaat Sachsen insgesamt

26

26

4

Anlage 2

Anlage 3
(zu Nummer 5.1)

Ausstattung und Ausrüstung eines KatS-SanZ

Ausstattung und Ausrüstung eines KatS-SanZ
Einheit Nr Material/Planungsbegriff Norm Soll Quelle

Einheit

Nr.

Material/Planungsbegriff

Norm

Soll

Quelle *)

Zugtrupp

1.

Führungskraftwagen (FüKW)

 

1

1

 

1.1

Funkgerät 4 m Vielkanal/Sprechfunkgerätesatz

TR BOS

1

1

 

1.2

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG für ZFü mit Ladegerät

TR BOS

1

1

 

1.3

Funkmeldeempfänger

TR BOS

2

1

 

1.4

Bürokiste

siehe Anhang 1

1

2

 

1.5

Regionaler Kartensatz

 

1

2

 

1.6

Registriervordrucke (Satz)

siehe Anhang 1

1

1

 

1.7

Meldetasche

siehe Anhang 1

1

1

 

1.8

Handscheinwerfer 100 mm D Bth, NiCd explosionsgeschützt mit Ladegerät

DIN 14 642

4

2

 

1.9

Megaphon

 

1

2

 

1.10

Markierungsausstattung allgemein; Gefahrenstelle/Absperrtechnik

siehe Anhang 1

1

2

 

1.11

Überwurf/Weste „Zugführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

1. Sanitätsgruppe
und Arzt

2.1

Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW)

 

1

4

2.1.1

Fahrzeuggrundausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für einen Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW)

siehe Fahrzeugbibliothek

1

4

2.1.2

Zusatz-
ausstattung

     
 

2.1.2.1

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG mit Fahrzeugladegerät

TR BOS

1

2

 

2.1.2.2

Funkmeldeempfänger

TR BOS

6

1

 

2.1.2.3

Verwundetenbergetuch mit Tasche

DIN 13 040

1

1

 

2.1.2.4

1 Satz HWS Fixiermanschette

 

2

2

 

2.1.2.5

1 Satz Luftkammerschiene

 

1

2

 

2.1.2.6

Flexible Schienen für Fixiermaterial

 

2

2

 

2.1.2.7

Blutdruckmessgerät

EN 1060-1

1

1

 

2.1.2.8

Stethoskop

 

1

1

 

2.1.2.9

Überwurf/Weste, blau (für Arzt)

VwV Kennzeichnung

1

1

 

2.1.2.10

Überwurf/Weste „Gruppenführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

2. Sanitätsgruppe

2.2

Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW)

 

1

4

2.2.1

Fahrzeuggrundausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für einen Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW)

siehe Fahrzeugbibliothek

1

4

 

2.2.2

Zusatz-
ausstattung

     
 

2.2.2.1

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG mit Fahrzeugladegerät

TR BOS

1

2

 

2.2.2.2

Funkmeldeempfänger

TR BOS

6

1

 

2.2.2.3

Verwundetenbergetuch mit Tasche

DIN 13 040

1

1

 

2.2.2.4

1 Satz HWS Fixiermanschette

 

2

2

 

2.2.2.5

1 Satz Luftkammerschiene

 

1

2

 

2.2.2.6

Flexible Schienen für Fixiermaterial

 

2

2

 

2.2.2.7

Blutdruckmessgerät

EN 1060-1

1

1

 

2.2.2.8

Stethoskop

 

1

1

 

2.2.2.9

Überwurf/Weste „Gruppenführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

Sanitäts-
transportgruppe

3.

Krankentransportwagen (KTW-4)

DIN 75 080

4

4

3.1

Fahrzeuggrundausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für einen Krankentransportwagen (KTW-4)

siehe Fahrzeugbibliothek

4

4

 

3.2

Zusatz-
ausstattung

     
 

3.2.1

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG mit Fahrzeugladegerät

TR BOS

1

2

 

3.2.2

Funkmeldeempfänger

TR BOS

8

1

 

3.2.3

Blutdruckmessgerät

EN 1060-1

4

1

 

3.2.4

Stethoskop

 

4

1

 

3.2.5

Sicherheitsgurt-Durchtrenner

 

4

1

 

3.2.6

Überwurf/Weste „Gruppenführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

Materialtrupp

4.

Sanitätsmaterialtransporter (SMT)

 

1

3

 

4.1

Fahrzeuggrundausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für den Sanitätsmaterialtransporter (SMT)

siehe Fahrzeugbibliothek

1

3

 

4.2

Zusatz-
ausstattung

     
 

4.2.1

Kommunikationsausstattung

     
 

4.2.1.1

Funkmeldeempfänger

TR BOS

2

1

 

4.2.2

Sanitätsausstattung

     
 

4.2.2.1

Sanitäts-Umhängetasche

siehe Anhang 1

1

1

 

4.2.2.2

Sanitätsrucksack

siehe Anhang 1

4

1

 

4.2.2.3

Sanitätsausstattung allgemein

siehe Anhang 1

1

1

 

4.2.2.4

Arzneimittelausstattung

siehe Anhang 1

1

2

 

4.2.2.5

Wärmeschutz-/Wolldecke

 

30

1

 

4.2.2.6

Sauerstoffvorrat für Sanitätszwecke (Flasche)

 

1

1

 

4.2.2.7

Infusionsständer

 

10

1

 

4.2.2.8

Waschschüssel

 

2

1

 

4.2.2.9

Abfallsack

 

10

1

 

4.2.2.10

Ständer für Abfallsack

 

2

1

 

4.2.3

Werkzeugausstattung/Sondergerät

     
 

4.2.3.1

Zeltheizgerät (Propanheizstrahler)
Heizleistung mindestens 12 kW

 

1

2

 

4.2.3.2

Propangasflasche 11 kg, mit Halterung

 

1

2

 

4.2.3.3

Feldklappstuhl

 

12

2

 

4.2.3.4

Feldklapptisch

 

3

2

 

4.2.3.5

Absperrband (Rolle à 50 m)

 

2

1

 

4.2.3.6

Stechschaufel, 5, Stiel 300

DIN 20 151

1

1

 

4.2.3.7

Spaten 850, Griffstiel CY 900

 

1

1

 

4.2.3.8

Stoßbesen, Stiel 1 400 mm

 

1

1

 

4.2.3.9

Axt, B2 SB, Güteklasse A

DIN 7294

1

1

 

4.2.3.10

Fäustel, 2 S

 

1

1

 

4.2.3.11

Brechstange

 

1

1

Zusatz-
ausstattung

5.

Bekleidung

     

5.1

Persönliche Ausstattung, bestehend aus:

– Schutzhelm

– Einsatzanzug

– Wetterjacke mit Signalfarbe

– Sicherheitsstiefel (Paar)

– Koppel

– Arbeitshandschuhe (Paar)

 

DIN 4840

 

DIN 4843

DIN 4841

40/8

 

48

4/1

 

1

 

5.2

ABC-Schutzausstattung, bestehend aus:

– Tragetasche

– ABC-Selbsthilfesatz

– ABC-Schutzanzug (Overgarment)

– ABC-Schutzmaske

– Filtereinsatz ABEK2P3

– Textil-Unterziehhandschuhe (Paar)

  

EN 136 Klasse 3

EN 141

 

40/8

1

1

1

1

2

1

4/3

 

5.3

Warnweste in Bereitschaftstasche

EN 471

48

1

 

5.4

Einsatzkombi

 

48

1

*)     1:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch den Träger bereitzustellen.
*)     2:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch die untere KatS-Behörde bereitzustellen.
*)     3:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch den Freistaat Sachsen bereitzustellen.
*)     4:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung wird durch den Bund bereitgestellt/finanziert.

Anlage 4
(zu Nummer 5.1)

Ausstattung und Ausrüstung eines KatS-BtZ

Ausstattung und Ausrüstung eines KatS-BtZ
Einheit Nr Material/Planungsbegriff Norm Soll Quelle

Einheit

Nr.

Material/Planungsbegriff

Norm

Soll

Quelle *)

Zugtrupp

1.

Führungskraftwagen (FüKW)

 

1

1

 

1.1

Funkgerät 4 m Vielkanal/Sprechfunkgerätesatz

TR BOS

1

1

 

1.2

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG mit Fahrzeugladegerät

TR BOS

1

1

 

1.3

Funkmeldeempfänger

TR BOS

2

1

 

1.4

Bürokiste

siehe Anhang 1

1

2

 

1.5

Regionaler Kartensatz

 

1

2

 

1.6

Registriervordrucke (Satz)

siehe Anhang 1

1

1

 

1.7

Meldetasche

siehe Anhang 1

1

1

 

1.8

Handscheinwerfer 100 mm D Bth, NiCd mit Ladegerät

DIN 14 642

2

2

 

1.9

Megaphon

 

1

2

 

1.10

Markierungsausstattung allgemein; Gefahrenstelle/Absperrtechnik

siehe Anhang 1

1

2

 

1.11

Überwurf/Weste „Zugführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

1. Betreuungsgruppe Sozial

2.1

Einsatzfahrzeug „Soziale Betreuung“ (Bt-Kombi)

 

1

4

2.1.1

Fahrzeugausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für das Einsatzfahrzeug „Soziale Betreuung“ (Bt-Kombi)

siehe Fahrzeugbibliothek

1

4

 

2.2

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG mit Fahrzeugladegerät

TR-BOS

1

2

 

2.3

Funkmeldeempfänger

TR-BOS

6

1

 

2.4

Feldbett

 

10

1

 

2.5

Wärmeschutz-/Wolldecke mit Kopfkissen

 

20

1

 

2.6

Bettwäsche; Einweg oder waschbar

 

20

1

 

2.7

Trinkwasserkanister; 20 l

 

1

2

 

2.8

Handscheinwerfer 100 mm D Bth, NiCd mit Ladegerät

 

1

2

 

2.9

Überwurf/Weste „Gruppenführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

2. Betreuungsgruppe Sozial

3.1

Einsatzfahrzeug „Soziale Betreuung“ (Bt-Kombi)

 

1

4

3.1.1

Fahrzeugausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für das Einsatzfahrzeug „Soziale Betreuung“ (Bt-Kombi)

siehe Fahrzeugbibliothek

1

4

 

3.2

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG mit Fahrzeugladegerät

TR-BOS

1

2

 

3.3

Funkmeldeempfänger

TR-BOS

6

1

 

3.4

Feldbett

 

10

1

 

3.5

Wärmeschutz-/Wolldecke mit Kopfkissen

 

20

1

 

3.6

Bettwäsche; Einweg oder waschbar

 

20

1

 

3.7

Trinkwasserkanister; 20 l

 

1

2

 

3.8

Handscheinwerfer 100 mm D Bth, NiCd mit Ladegerät

 

1

2

 

3.9

Überwurf/Weste „Gruppenführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

Betreuungsgruppe
Technik

4.1

Einsatzfahrzeug „Soziale Betreuung“ (Bt-Kombi) mit Anhängerzugvorrichtung

 

1

4

4.1.1

Fahrzeugausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für das Einsatzfahrzeug „Soziale Betreuung“ (Bt-Kombi)

siehe Fahrzeugbibliothek

1

4

 

4.2

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG mit Fahrzeugladegerät

TR-BOS

1

2

 

4.3

Funkmeldeempfänger

TR-BOS

6

1

 

4.4

Anhänger, 1-achsig, geschlossen

 

1

3

 

4.5

Satz Reinigungsmaterial (allgemein)

siehe Anhang 1

1

1

 

4.6

Schildersatz

siehe Anhang 1

1

1

 

4.7

Feldklappstuhl

 

12

2

 

4.8

Feldklapptisch

 

3

2

 

4.9

Handfeuerlöscher; 6 kg; ABC-Pulver

EN 3

1

2

 

4.10

Zeltheizgerät; Mindestleistung 12 kW

 

1

2

 

4.11

Werkzeugausstattung – Betreuung

siehe Anhang 1

1

2

 

4.12

Werkzeugkasten; Erdarbeiten

siehe Anhang 1

1

2

 

4.13

Werkzeugkasten; Elektromaterial Achtung! **)

siehe Anhang 1

1

2

 

4.14

Trinkwasserkanister; 20 l

 

1

2

 

4.15

Abfallsack

 

10

2

 

4.16

Ständer für Abfallsack

 

1

2

 

4.17

Petroleumlaterne

 

4

2

 

4.18

Petroleumkanister; 2 l

 

1

2

 

4.19

Handscheinwerfer 100 mm D Bth, NiCd mit Ladegerät

 

1

2

 

4.20

Warndreieck

 

3

2

 

4.21

Warnlampe

 

3

2

 

4.22

Überwurf/Weste „Gruppenführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

Verpflegungsgruppe

5.1

Betreuungslastkraftwagen (Bt-LKW) mit Anhängerzugvorrichtung

 

2

4

5.1.1

Fahrzeugausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für den Betreuungslastkraftwagen (Bt-LKW)

siehe Fahrzeugbibliothek

2

4

 

5.2

Funkgerät 2 m Vielkanal HfG mit Fahrzeugladegerät

TR-BOS

1

2

 

5.3

Funkmeldeempfänger

TR-BOS

6

1

 

5.4

Zelt, Universalzelt

siehe Anhang 1

2

2

 

5.5

Sitzmöglichkeiten für 10 Personen, bestehend aus 1 Tisch und 2 Sitzbänken

 

10

1

 

5.6

Abfallsäcke

 

100

2

 

5.7

Ständer für Abfallsack

 

2

2

 

5.8

Feldkochherd (FKH)

 

2

4

 

5.8.1

Ausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für den Feldkochherd (FKH)

 

2

4

 

5.8.2

Tischgeschirr, Tischbesteck komplett pro Person

 

400

1

 

5.9

Überwurf/Weste „Gruppenführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

Zusatz-
ausstattung

6.

Bekleidung

     
 

6.1

Sonderbekleidung Koch, bestehend aus:

– Arbeitsjacke

– Arbeitshose

– Schiffchenmütze

– Halstuch

– Arbeitsschürze

– Arbeitsschürze; einseitig beschichtet

       

4

      

1

      
 

6.2

Sonderbekleidung Verpflegungspersonal, bestehend aus:

– Schiffchenmütze

– Arbeitskittel; weiß

– Arbeitsschürze; einseitig beschichtet

    

8

   

1

   
 

6.3

Persönliche Ausstattung, bestehend aus:

– Schutzhelm

– Einsatzanzug

– Wetterjacke mit Signalfarbe

– Sicherheitsstiefel (Paar)

– Koppel

– Arbeitshandschuhe (Paar)

 

DIN 4840

  

DIN 4843

 

DIN 4841

48/4

     

52

4/1

     

1

 

6.4

ABC-Schutzausstattung, bestehend aus:

– Tragetasche

– ABC-Selbsthilfesatz

– ABC-Schutzanzug (Overgarment)

– ABC-Schutzmaske

– Filtereinsatz ABEK2P3

– Textil-Unterziehhandschuhe (Paar)

    

EN 136 Klasse 3

EN 141

 

48/4

1

1

1

1

2

1

4/3

      

*)     1:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch den Träger bereitzustellen.
*)     2:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch die untere KatS-Behörde bereitzustellen.
*)     3:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch den Freistaat Sachsen bereitzustellen.
*)     4:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung wird durch den Bund bereitgestellt/finanziert.

**)   
ACHTUNG!
Arbeit an Elektroanlagen nur durch beruflich qualifizierte Kräfte!

Anlage 5
(zu Nummer 5.1)

Ausstattung und Ausrüstung einer KatS-WRGr

Ausstattung und Ausrüstung einer KatS-WRGr
Einheit Nr Material/Planungsbegriff Norm Soll Quelle

Einheit

Nr.

Material/Planungsbegriff

Norm

Soll

Quelle *)

Trupp 1
(Wasserrettungstrupp)

1.1

Mannschaftstransportwagen-Wasserrettungstrupp (MTW); geländegängig; PKW mit Nutzlast 1 bis 1,5 t

 

1

3

1.1.1

Fahrzeugausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für den Mannschaftstransportwagen (MTW)

siehe Fahrzeugbibliothek

1

3

 

1.2

Motor-Rettungsboot – Jet-Boot

 

1

3

 

1.2.1

Bootsausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für das Motor-Rettungsboot – Jetboot

siehe Fahrzeugbibliothek

1

3

 

1.3

Funkmeldeempfänger

 

6

1

 

1.4

Schlauchboot

 

1

1

 

1.5

Notfall-Arztkoffer

DIN 13 232

1

2

 

1.6

Einmalhandschuhe, Packung je 100 Stück

 

1

1

 

1.7

Beatmungsgerätesatz

siehe Anhang 1

1

2

 

1.8

Rettungsringe

 

3

1

 

1.9

Rettungsbälle

 

3

1

 

1.10

Leinensatz (Vollseil) 50 m

 

1

1

 

1.11

Rettungsleinen 50 m

 

3

1

 

1.12

Rettungsgurte mit Leine 50 m

 

3

1

 

1.13

Schaufeltrage

 

1

1

 

1.14

Vakuummatratze

 

1

2

 

1.15

Eisrettungsschlitten

 

1

1

 

1.16

Markierungsbojen

 

3

1

 

1.17

Wärmeschutzdecken

 

6

1

 

1.18

Wärmeschutzfolien

 

4

1

 

1.19

Beleuchtungsausstattung 220 V

siehe Anhang 1

1

1

 

1.20

Wechselstromerzeuger; mindestens 2 kVA; 230 V

siehe Anhang 1

1

1

 

1.21

Handscheinwerfer 100 mm D Bth, NiCd mit Ladegerät

DIN 14 642

1

1

 

1.22

Lot zur Tiefenmessung

 

1

1

 

1.23

Überwurf/Weste „Zugführer“

VwV Kennzeichnung

1

1

Trupp 2
(Taucheinsatztrupp)

2.1

Tauchgerätekraftwagen (Tauch-GKW); Kastenaufbau mit Hochdach; Nutzlast 1,5 t

 

1

3

2.1.1

Fahrzeugausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für den Tauchgerätekraftwagen (Tauch-GKW)

siehe Fahrzeugbibliothek

1

3

 

2.2

Funkgerät 2 m, Vielkanal mit Fahrzeugladegerät, Hör- und Sprechgarnitur, HfG

TR BOS

2

2

 

2.3

Funkmeldeempfänger

TR BOS

6

1

 

2.4

Notfall-Arztkoffer

DIN 13 232

1

2

 

2.5

Beatmungsgerätesatz

siehe Anhang 1

1

2

 

2.6

Rettungsringe

 

3

1

 

2.7

Rettungsbälle

 

3

1

 

2.8

Vakuummatratze

 

1

2

 

2.9

Tauchausrüstung entsprechend GUV 10.7

 

4

1

 

2.10

Hochdruckkompressor

 

1

1

 

2.11

Markierungsbojen

 

3

1

 

2.12

Wärmeschutzdecken

 

6

1

 

2.13

Wärmeschutzfolien

 

4

1

 

2.14

Handscheinwerfer 100 mm D Bth, NiCd mit Ladegerät

DIN 14 642

1

1

 

2.15

Einmalhandschuhe, Packung je 100 Stück

 

1

1

 

2.16

Warnweste

 

1

1

 

2.17

Motor-Rettungsboot – Schlauchboot

 

1

3

 

2.17.1

Bootsausstattung gemäß dem aktuellen Ausstattungssatz, Beladeplan und Typenblatt für das Motor-Rettungsboot – Schlauchboot

siehe Fahrzeugbibliothek

1

3

Zusatz-
ausstattung

3.

Bekleidung

     
 

3.1

Persönliche Ausstattung, bestehend aus:

– Schutzhelm

– Einsatzanzug

– Wetterjacke mit Signalfarbe

– Sicherheitsstiefel (Paar)

– Koppel

– Arbeitshandschuhe (Paar)

 

DIN 4840

  

DIN 4843

  

10

1

*)     1:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch den Träger bereitzustellen.
*)     2:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch die untere KatS-Behörde bereitzustellen.
*)     3:    Fahrzeuge/Ausstattung/Ausrüstung ist durch den Freistaat Sachsen bereitzustellen.

Anhang 1
(zu den Anlagen 3, 4 und 5)

Ausstattungsempfehlungen

1.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Bürokiste“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 

Zarges-Box (oder vergleichbar) 600 x 400 x 240 mm mit Trennwand-Set

 

Kurzbeschreibung
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Zarges-Box 600 x 400 x 240 mm mit Trennwand-Set

1

Blatt Kanzleipapier, kariert DIN A 4

50

Umschlag DIN 4

10

Umschlag DIN 5

10

Briefumschlag

10

Blatt Blaupapier DIN 4

10

Kugelschreiber

5

Faserschreiber

5

Bleistift

10

Bleistiftspitzer

2

Radiergummi

5

Lineal, 30 cm

1

Reißnagel (Satz)

3

Schere

1

Klebeband (glasklar, 2 cm breit)

1

Klebestift (10 g/20 g)

1

Klebeetikett

50

Sortiment Kartonblätter, Mindestgröße DIN A 4

10

Filzschreiber, breit

5

Sortiment Ölkreide (schwarz, blau, weiß)

5

Bandmaß 20 m

1

Gliedermaßstab (2 m)

1

Klemmbrett DIN A 4

5

Taschenrechner

1

2.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Registriervordrucke (Satz)“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 

Vordrucke zur Meldung, Registrierung und Begleitung von Personen nach dem System für Verletztenanhängekarten des Deutschen Roten Kreuzes

 
 

Bezugsquelle:

 
 

DRK-Service GmbH – Vertrieb
Postfach 14 45; 48295 Nottuln; Liebigstraße 8

 

Vordrucke
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Begleitkarte

Art.-Nr.: 825 650

200

Anhängekarte für Verletzte/Kranke

Art.-Nr.: 825 600

200

Klarsichthülle mit Farbcodierung

Art.-Nr.: 825 602

200

Meldekarte für Einsatzkräfte

Art.-Nr.: 825 750

200

3.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Meldetasche“

 

Meldetasche
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Satz Buntstifte, Grundfarben rot, blau, schwarz, gelb, grün

1

Kugelschreiber

2

Bleistift

2

Bleistiftspitzer

1

Schreibblock DIN A 5

3

Radiergummi

1

Einschlaglupe

1

4.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Markierungsausstattung allgemein; Gefahrenstelle/Absperrtechnik“

 

Markierungsausstattung
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

PVC-Absperrleine, 5 m lang mit weißen und roten Warnwimpeln

10

Abrollbehälter mit Absperrband aus Polyäthylen, 500 m lang, rot/weiß

1

Kennzeichnungstafel „Achtung“; 300 x 200 mm

10

Warnkegel, 500 mm

5

Erdstab, 1 m lang

10

5.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Notstromaggregat 5 kVA mit Zubehör“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 

Drehstrom-/Wechselstromerzeuger nach DIN 14 685
– Drehstrom 400 V/5,5 kVA
– Wechselstrom 230 V/2,4 kVA

 

Notstromaggregat
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Drehstrom-/Wechselstromerzeuger 5 kVA

1

Auspuffschlauch

1

Erdungsspieß

1

Erdungskabel

1

Reservekanister; 20 l

1

Personenschutz-Zwischenstecker; 230 V; 10 A

2

6.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Zeltbeleuchtungsausstattung 220 V“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 

Flutlichtleuchten mit Anschlusskabel, Abzweigsteckern und Zubehör zur Beleuchtung von Einsatzzelten

 

Zeltbeleuchtung
Inhalt/Positionen Norm Menge

Inhalt/Positionen

Norm

Menge

Kabeltrommel mit 45 m Kabel HO7RN-F3G 2,5 und
5 m Kabel auf Hilfstrommel
(Steckverbindung nach DIN 49 443)

DIN 14 680

2

Schuko-Steckdosenverteiler spritzwassergeschützt, mit Kabel

DIN 49 442

2

Werkzeugkasten mit Kleinwerkzeug

 

1

Halogenflutlichtstrahler 500 W; 6 m Kabel

 

3

Teleskop-Dreibeinstativ mit Aufsteckzapfen

DIN 14 683

3

Ersatzhalogenlampe 500 W; 240 V; Länge 118 mm

 

6

Schutzdose für Kabelverbindung

 

1

7.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Sanitäts-Umhängetasche“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 

In Anlehnung an Sanitätstasche „BUND“ mit Ge- und Verbrauchsmaterial zur „Ersten Hilfe“ für alle Sanitätshelfer des KatS, Modell „Ruck-Zuck“

 

Hersteller:
Firma SÖHNGEN GmbH, 85223 Taunusstein, Postfach 16 64 (oder vergleichbar)
Größe: 260 x 280 x 140 mm

 

Sanitätstasche
Inhalt/Positionen Norm Menge

Inhalt/Positionen

Norm

Menge

aluderm-Verbandpäckchen K

 

DIN 13 151

4

aluderm-Verbandpäckchen M

 

DIN 13 151

5

aluderm-Verbandpäckchen G

 

DIN 13 151

8

aluderm-Verbandtuch 40 x 60 cm

 

DIN 13 152

2

aluderm-Verbandtuch 60 x 80 cm

 

DIN 13 152

4

Mullbinde 4 m x 6 cm, einzeln in Zellglas

 

DIN 61 631

6

Mullbinde 4 m x 8 cm, einzeln in Zellglas

 

DIN 61 631

6

Fixierbinde, elastisch, 4 m x 8 cm

   

4

Fixierbinde, elastisch, 4 m x 12 cm

   

2

aluderm-Kompresse 10 x 10 cm, einzeln steril verpackt

 

20

Heftpflaster 5 m x 2,5 cm

 

DIN 13 019

1

Wundschnellverband, elastisch, 50 x 6 cm

 

DIN 13 019

1

Dreiecktuch, weiß, 96 x 96 x 136 cm

 

DIN 13 168

4

Schere, 14,5 cm, abgewinkelt

 

DIN 58 279-A-145

1

Einmalhandschuhe, PVC, nahtlos, groß, 2 Beutel mit je 4 Stück

 

8

SIRIUS-Rettungsdecke, silber/gold, 210 x 160 cm

   

3

Anhängekarte für Verletzte/Kranke

Art.-Nr.: 825 600

siehe unter Nr. 2

20

Klarsichthülle für Anhängekarte mit Farbcodierung

Art.-Nr.: 825 602

siehe unter Nr. 2

20

Sterillium-Händedesinfektion 100 ml

   

1

Inhaltsverzeichnis

   

1

Falttasche

   

1

8.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Sanitätsrucksack“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 

Notfall-Rucksack
 

 

Hersteller:
Firma SÖHNGEN GmbH 85223 Taunusstein, Postfach 16 64 (oder vergleichbar)

 

Sanitätsrucksack
Inhalt/Positionen Norm Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Notfall-Rucksack leer

   

1

Guedel-Tubus-Set Größe 1/3/5

   

1

Endotrachealtubus für Erwachsene Größe 32

   

30

Endotrachealtubus für Erwachsene Größe 36

   

30

Mandrin

   

10

Beatmungsbeutel EcoTranslucent ohne Peepventil, ohne Adapter, mit Erwachsenenmaske

1

WS-Mullbinde 4 m x 8 cm

   

20

WS-Mullbinde 4 m x 6 cm

   

20

WS-Mullbinde 4 m x 4 cm

   

10

DERMOTEKT PES Kompresse V; 10 x 10 cm einzeln

 

50

aluderm-Verbandpäckchen M DIN 13 151

   

20

aluderm-Verbandpäckchen G DIN 13 151

   

20

aluderm-Verbandtuch 40 x 60 cm

   

5

aluderm-Verbandtuch 60 x 80 cm

   

5

Dreiecktuch V, DIN 13 168, 96 x 96 x 136 cm

   

10

SÖHNGEN-Plast 5 m x 2,50 cm

   

1

SÖHNGEN-Plast 5 m x 1,25 cm

   

1

aluderm-aluplast elastisch 1 m x 6 cm

   

1

aluderm-aluplast elastisch 1 m x 8 cm

   

1

Cramerschiene mit beidseitiger Polsterung, 45 x 11 cm

     

Verbandzellstoff 100 g; hochgebleicht

   

4

Verbandschere NR 14 cm; gerade SP/ST

   

1

Pinzette NR 14 cm; anatomisch

   

1

Sicherheitsnadel Größe 3; Packung mit je 12 Stück

   

2

Anhängekarte für Verletzte/Kranke

Art.-Nr.: 825 600

siehe unter Nr. 2

20

Klarsichthülle mit Farbcodierung

Art.-Nr.: 825 602

siehe unter Nr. 2

20

Gleitverschlusstasche; 245 x 170 mm

   

1

Erste-Hilfe-Schere, 18 cm, DIN 58 279 B 18

   

1

SIRIUS-Rettungsdecke; silber/gold, 210 x 160 cm

   

3

Augenklappe, schwarz

   

1

WS-Ideal-Binde 5 m x 8 cm

   

10

WS-Ideal-Binde 5 m x 6 cm

   

10

Handschuh-Set mit 4 Stück; Vinyl groß

   

1

zusätzlich im Sanitätsrucksack empfohlene Ausstattung:

 

Kindertrachealtubus Größe 2,5

   

1

Kindertrachealtubus Größe 3,5

   

1

Kindertrachealtubus Größe 4,0

   

1

Kindertrachealtubus Größe 5

   

1

9.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Sanitätsausstattung allgemein“

 

Empfehlung in Anlehnung an die Ausstattung der Sanitätskästen K 50 und K 53
–> je eine Kiste (K 50/K53) pro SanZug; Ausführung Holz (67 x 42 x 35 cm) mit insgesamt 4 ausziehbaren Einsätzen

 

Sanitätsrucksack
Inhalt/Positionen Menge
Inhalt/Positionen    

Menge

(in Anlehnung an Ausstattung Sanitätskasten K 50:)

     

Verbandpäckchen K DIN 13 151

   

10

Verbandpäckchen M DIN 13 151

   

15

Verbandpäckchen G DIN 13 151

   

10

Verbandtuch 40 x 60 cm

   

30

Verbandtuch 60 x 80 cm

   

2

Metalline-Verbandtuch 60 x 80 cm

   

6

Mullbinde 4 m x 6 cm, einzeln verpackt

   

30

Mullbinde 4 m x 8 cm, einzeln verpackt

   

20

Mullbinde 4 m x 12 cm, einzeln verpackt

   

20

Polsterwatte 500 g

   

1

Verbandzellstoff 100 g

   

4

Zellstoff-Mullkompresse 10 x 10 cm, steril

   

50

Augenklappe, schwarz

   

4

Dreiecktuch, weiß

   

20

Wundschnellverband 100 x 6 cm

   

2

Heftpflaster 5 m x 1,25 cm

   

3

Heftpflaster 5 m x 2,5 cm

   

1

Tasche mit Schere NR 13 cm gerade; Pinzette Nr. 13 cm anatomisch; Fieberthermometer

1

Universalschere

   

1

Mensur (Kunststoff), 500 ml

   

1

Nierenschale, Kunststoff

   

3

Trinkbecher, 0,2 l, Kunststoff

   

3

Waschschüssel, Kunststoff, 20 cm Durchmesser

   

1

Seifendose mit Seife

   

1

Handbürste

   

1

Handtuch

   

1

Reinigungstuch (Lavex oder ähnliches)

   

10

Cramerschiene mit beidseitiger Polsterung, 60 x 10 cm

   

10

Plastikfolie, 100 x 65 cm

   

1

Rettungsdecke

   

1

Schreibstift

   

1

Sicherheitsnadel

   

24

Anhängekarte für Verletzte/Kranke

Art.-Nr.: 825 600

siehe unter Nr. 2

20

Klarsichthülle mit Farbcodierung

Art.-Nr.: 825 602

siehe unter Nr. 2

20

Einmalhandschuhe, Packung je 100 Stück

   

1

(in Anlehnung an Ausstattung Sanitätskasten K 53:)

     

Mullbinde 4 m x 8 cm, einzeln verpackt

   

80

Mullbinde 4 m x 12 cm, einzeln verpackt

   

70

kombiniertes Pressstück (16 Mullbinden 8 cm, 100 Mullstreifen 200 x 20 cm)

2

Pressstück Verbandmull, Mullstreifen je 200 x 20 cm (20 Streifen)

 

2

Pack à 5 Stück Zellstoff-Mullkompressen

   

4

Pressstück Verbandwatte 100 g

   

3

Verbandpäckchen M DIN 13151

   

45

Verbandpäckchen G DIN 13 151

   

65

Verbandtuch 40 x 60 cm

   

10

Verbandtuch 60 x 80 cm

   

15

Verbandtuch 80 x 120 cm

   

5

Arterienabbinder, Gurtband

   

3

Augenklappe, schwarz

   

5

Dreiecktuch, weiß

   

20

Heftpflaster 5 m x 2,5 cm

   

2

Heftpflaster 5 m x 1,25 cm

   

2

Wundschnellverband 100 x 6 cm

   

2

Cramerschiene mit beidseitiger Polsterung, 25 x 8 cm

   

48

Messgefäß 500 ml

   

1

Augenglasstab mit Kopf und Spatel, 8 cm

   

5

Augenspülflasche

   

1

Einnehmeglas

   

2

Bestecktasche mit:

   

1

  • 1 Pinzette, anatomisch (14,5 cm)
     
  • Schere, spitz-stumpf (14,5 cm) und Schere, spitz-spitz (14,5 cm)
   
  • 3 Pack à 12 Sicherheitsnadeln
     
  • 20 Stück Anhängekarte für Verletzte/Kranke

Art.-Nr.: 825 600

siehe unter Nr. 2

 
  • 20 Stück Klarsichthülle für Anhängerkarte mit Farbcodierung

Art.-Nr.: 825 602

siehe unter Nr. 2

 
  • 4 Schreibstifte
     
  • 1 Packung Einmalhandschuhe (je 100 Stück)
     

10.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Arzneimittelausstattung“

 

Arzneimittelausstattung
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Atropinsulfat 100 mg (5 Ampullen à 10 ml)

8

Atropinsulfat 0,5 mg (10 Ampullen à 1 ml)

4

Auxiloson 7,5 ml Dosieraerosol

32

4 DMAP 250 mg (1 Ampulle à 5 ml)

25

Natriumthiosulfat 10 % (5 Ampullen à 10 ml)

24

Faustan (Valium) 10 mg (5 Ampullen à 2 ml)

32

Fortecortin Mono 40 (1 Ampulle)

40

Ketanest S 5 mg/ml (10 Ampullen à 5 ml)

4

Toluidinblau (5 Ampullen à 10 ml)

2

Tramal 100 (8 Ampullen à 2 ml)

24

Haes Steril 6 % Infusionslösung 10 x 500 ml; OP als Plastflasche beziehungsweise -beutel

8

Ringer Lactat Infusionslösung 10 x 500 ml; OP als Plastflasche beziehungsweise -beutel

8

Venenstauer

3

Venenverweilkanüle Größe 1,3

200

Venenverweilkanüle Größe 2,0

200

Venflon-Viggo G 17 (weiß)

10

Venflon-Viggo G 20 (rosa)

10

Einmalkanüle Größe 1

300

Einmalspritze 5 ml

200

Einmalspritze 10 ml

200

Infusionsbesteck

200

Perfusionsbesteck (grün)

5

Subclaviakatheder

4

11.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Beatmungsgerätesatz“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 

Zusammenstellung von Beatmungsgeräten zur Wasserrettung (vergleichbar automatisches Beatmungsgerät nach DIN EN 794/3)

 
 

mögliche Bezugsquelle:

 
 

DLRG-Materialstelle
Im Niedernfeld 2
31542 Bad Neuendorf
(Telefon: 0 57 23/95 56 00)

 

Zusammenstellung von Beatmungsgeräten zur Wasserrettung
Inhalt/Positionen Art.-Nr. Menge

Inhalt/Positionen

Art.-Nr.:

Menge

Alukoffer für Beatmung; leer

0202003

2

Sauerstoffflasche; 2 l

0108018

2

Modul Absaugung, bestehend aus:

 

2

  • Sekret-Absaugpumpe „MonoVac“
   
  • 2 Absaugkatheder CH 10
   
  • 2 Absaugkatheder CH 12
   
  • 2 Absaugkatheder CH 14
   
  • 2 Absaugkatheder CH 16
   

Modul Beatmung, bestehend aus:

   
  • Beatmungsbeutel Ambu Mark III mit Klarsichtmaske Größe 5
   
  • Sauerstoffreservoir mit Spiralschlauch
   
  • Guedeltubus Größe 2
   
  • Guedeltubus Größe 4
   
  • Guedeltubus Größe 5
   

Klarsichtmaske Größe 4

26609727

2

Druckregler CS 215, 200 bar (DIN 121 096)

 

2

Sauerstoff-Demandmodul; Anschlussschlauch 1,6 (DIN 121 070)

 

2

Anschlussadapter für Beatmungsbeutel

 

2

12.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Satz Reinigungsmaterial (allgemein)“

 

Reinigungsmaterial
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Eimer mit Deckel aus Plastik, 10 l

6

Abfallsack

10

Schüssel aus Plastik, Durchmesser zirka 50 cm

6

Geschirrtuch

12

Spültuch

6

Handtuch

6

Scheuertuch

6

Papierhandtuch

250

Papierhandtuchspender

1

Abfallbehälter für Papierhandtücher

1

Behältnis mit flüssiger Seife

3

Handbürste und Handbesen je

3

Kehrschaufel

3

Behälter Spülmittel, flüssig, 5 l

1

Putzbürste

1

Spülbürste, groß

1

Spülbürste, klein

2

Quartasept (Spezialdesinfektionsmittel für Küche) in Kilogramm

1

Schrubber

3

Kehrbesen für innen

3

Kehrbesen für außen

1

Laubrechen

1

13.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Schildersatz“

 

Schildersatz
Inhalt/Positionen   Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Satz Kunststoffschilder, beschriftet, bestehend aus Schild (300 x 200 mm):

1

  • Erste-Hilfe-Station
  • Ausgabe von Bekleidung und Bedarfsgüter
 
  • Raum für Mutter und Kind
  • Informationsstelle
 
  • Krankenstation
  • Meldestelle/Registrierung
 
  • Aufenthaltsraum
  • Parkplatz
 
  • Verpflegungs-
    ausgabestelle
  • Einsatzführung
 
  • Unterkunftsbereich
   

Kunststoffschild; unbeschriftet (300 x 200 mm)

10

Kunststoffschild; unbeschriftet; mit Spitze (600 x 150 mm)

10

Sortiment Ölkreide (schwarz, blau, weiß)

5

Reinigungslappen

2

Spiritus, 1 l, zum Entfernen der Beschriftung

1

Sortiment Signierkreide

1

Klebeband (glasklar, 2 cm breit)

1

Bindfaden auf Rolle

1

Sortiment Nägel, sortiert (verschiedene Längen)

2

Schilderständer mit diversen Schilderklemmen

3

Bindedraht auf Rolle

1

14.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Zelt (SG 20)“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 

– Zelt SG 20, universell einsetzbar als Kranken-, Verwundeten- oder Aufenthaltszelt
– Grundfläche
5 x 4,74 m = 23,70 m 2
– Maße: 500 x 474 x 173/250 cm

 

Zelt
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Zelthaut aus Chemiefasergewebe (Schwergewebe/natur)

1

Packsack für Zelthaut

1

Zeltzubehör mit 8 Zeltheringen

1

Packsack für Zubehör

1

15.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Zelt, Universalzelt“

 

Kurzbeschreibung:

 
 
 
  • zum Beispiel Zelt SG 300 (oder vergleichbar) komplett, universell einsetzbar als Verpflegungszelt, Kranken- und Verwundetenzelt oder Aufenthaltszelt
  • Grundfläche 6 x 5,9 m = 35,40 m 2
  • in der Giebelwand anfügbar an Küchenzelt des FKH
  • Maße: 600 x 590 x 194/285 cm

 

Universalzelt
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Zelthaut aus Chemiefasergewebe (Schwergewebe/natur)

1

Hammer 3 kg

1

Zeltnagelheber

1

16.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Werkzeugausstattung – Betreuung“

 

Werkzeugausstattung
Inhalt/Positionen Norm Menge

Inhalt/Positionen

Norm

Menge

Montage-Werkzeugkasten; 5-teilig (600 x 200 x 200 mm)

 

1

Schlosserhammer 500 S

DIN 1041

1

Fäustel 1000 S

DIN 6475

1

Kneifzange 250

DIN 5241

1

Kombizange 180, isoliert

DIN 5244

1

Gasrohrzange 225

DIN 5247

1

Wasserpumpenzange F 250

DIN 5231

1

Seitenschneider A 160 H, isoliert

DIN 5238

1

Blechschere, klein, handelsüblich

 

1

Schraubendreher, isoliert mit Prüfvorrichtung (220 V) handelsüblich,
140 mm lang

DIN 57 680/6

1

Schraubendreher, isoliert, 0,6 x 4 x 175

DIN 7437

1

Schraubendreher, isoliert, 1 x 6,5 x 150

DIN 7437

1

Kreuzschlitz-Schraubendreher, isoliert Größe 2

DIN 7438

1

Kreuzschlitz-Schraubendreher, isoliert Größe 3

DIN 7438

1

Doppelschlüssel 6 x 7

DIN 3110

1

Doppelschlüssel 8 x 9

DIN 3110

1

Doppelschlüssel 10 x 11

DIN 3110

1

Doppelschlüssel 12 x 13

DIN 3110

1

Doppelschlüssel 14 x 15

DIN 3110

1

Doppelschlüssel 16 x 17

DIN 3110

1

Doppelschlüssel 18 x 19

DIN 3110

1

Doppelschlüssel 20 x 22

DIN 3110

1

Schlüsselhalter

 

1

Rollgabelschlüssel, Form A 34

DIN 3117

1

Handbeil 800 g

DIN 5131

1

Stechbeitel, 20 mm Klingenbreite

DIN 5139

1

Flachmeißel Form A, 26 mm

DIN 6453

1

Fuchsschwanz, Rückensäge

DIN 7243

1

Metall-Bügelsäge, Form B

DIN 6473

1

Ersatz-Metallsägeblätter

DIN 6494

2

Werkstattfeile, flachstumpf, rund und halbrund, Hieb 2

DIN 7261

3

Feilkloben mit Flügelmutter

DIN 6498

1

Schraubzwinge, 600 mm, handelsüblich

 

2

Schlagbohrmaschine 230 V, mindestens 600 W

 

1

Bohrer für Holz, Metall und Beton

 

1

17.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Werkzeugsatz Erdarbeiten“

 

Werkzeugsatz Erdarbeiten
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Spaten, lang

1

Schaufel, lang

1

Kreuzhacke, lang

1

Brechstange 2 200 mm lang

1

18.

Ausstattungsteil:

 
 
 

„Werkzeugkasten Elektromaterial“

 

Werkzeugkasten Elektromaterial
Inhalt/Positionen Menge

Inhalt/Positionen

Menge

Listerklemme; 3-polig

5

Abisolierzange

1

Kombizange, isoliert (15 000 V)

1

Schraubenzieher 5/10/15 mm Klingenbreite

3

Kneifzange 250 mm

1

Schraubendreher, zugleich Spannungsprüfer

1

Gummischutzhandschuhe (Paar)

1

Isolierband auf Rolle

5

Sicherung 10 A (übliches Sortiment)

10

Sicherung 16 A (übliches Sortiment)

10

Kabelmesser

1

Erdungskabel 2 m

1

Lötkolben mit Zubehör

1

Sortiment diverser Kabelschuhe

1

Gliedermaßstab, 2 m

1

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2001 Nr. 5, S. 226
    Fsn-Nr.: 28-V01.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. August 2001

    Fassung gültig bis: 15. Januar 2009